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Barth - Lexikon

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Name des Begriffes: Wartislaw IV. (um 1290 – 1326)
Beschreibungen des Begriffes:

Wartislaw IV. (um 1290 – 1326)

Erster Herzog von Pommern, der die Regentschaft über das Fürstentum Rügen ausübte, verehelicht mit Elisabeth von Schlesien, deren Tochter Elisabeth heiratete Kaiser Karl IV.

Nach dem Aussterben des Rügenschen Fürstenhauses, Witzlaw III. verstarb 1325 ohne Erben, erlangte Wartislaw IV. vertragsgemäß die Regentschaft über das Rügensche Territorium bis an die Recknitz. Im Zusammenhang mit der Huldigung des neuen Landesherrn am 4. Dezember 1325 in Stralsund sicherte Wartislaw der Stadt Barth erweiterte Rechte zu. Dazu gehörte die Herrschaft über die Boddengewässer von Barhöft bis Ribnitz, also den Barther, Bodstedter und Saaler Bodden, einschl. der zollfreien Durchfahrt Barther Schiffe in die Ostsee, die durch den damals offenen Prerower Strom erfolgte. Wartislaw verzichtete auf die Anlage von Befestigungswerken innerhalb einer Meile um die Stadt, auf die Anlage von Wind- und Wassermühlen auf städtischem Gebiet und gewährte der Stadt das Patronatsrecht über die Schulen. Weiterhin sicherte er Barth Unterstützung bei der Anlage der Stadtbefestigung zu.

Wartislaw weilte mehrfach zur Ausübung der Regentschaft in Barth. Ein besonders glanzvolles Fest ereignete sich in der Stadt im Mai 1326. Am 22. Mai 1326 traf hier Wartislaw, von Stralsund her kommend mit König Christoph von Dänemark, der von Ribnitz her kam, zusammen, um hier am 24. Mai in feierlicher Zeremonie die Belehnung mit Rügen zu erhalten. Die Festversammlung traf sich auf dem Platz vor der Kirche; beide Herrscher sicherlich mit einer großen adligen Begleitung (s. weiter Rügischer Erbfolgekrieg). Die Anwesenheit sowie die Beköstigung und Unterbringung einer so vielköpfigen erlauchten Gesellschaft war sicherlich ein großes Ereignis für die Stadt.

Sprache des Begriffs (2 Zeichen ISO Code): de
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