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Barth - Lexikon

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Name des Begriffes: Schwedisch-Pommern
Beschreibungen des Begriffes:

Schwedisch-Pommern

Nach dem Westfälischen Frieden, der die Bestimmungen des Endes des 30jährigen Krieges enthielt, wurde die historische Teilung Pommerns in Pommern-Wolgast und Pommern-Stettin fortgeführt: Hinterpommern fiel an das Kurfürstentum Brandenburg, dagegen Vorpommern und Rügen an Schweden. Der schwedische König erlangte damit zugleich den Titel eines Herzogs von Pommern.

Die schwedische Krone wurde durch einen Generalgouverneur vertreten, der dem schwedischen Adel und dem Reichsrat angehören mußte. Die Residenz befand sich zunächst in Stettin, später in Stralsund.

Bild: Das Barockwappen des schwedischen Stralsund am Westportal des Stralsunder Rathauses (der Löwe für Schweden, der Greif für Pommern sowie im Mittelfeld das Stralsunder Wappen mit schwedischer Königskrone)

Die Zugehörigkeit zur schwedischen Krone bedeutete, daß Pommern nunmehr auch in die von Schweden geführten Kriege hineingezogen wurde. So gelangte Schwedisch-Pommern in Folge der Niederlage Schwedens im Nordischen Krieg von 1715 bis 1721 unter dänische Herrschaft, während Teile Vorpommerns südlich der Peene in preußischen Besitz kamen.

Auf dem Wiener Kongreß setzte Preußen seine Interessen gegen Schweden und Dänemark durch und erlangte die Herrschaft auch über das Territorium Schwedisch-Pommerns, also zwischen Peene und Recknitz. Die feierliche Übergabe an Preußen erfolgte in Stralsund am 23. Oktober 1815. Damit begann auch für das Land Barth die Zugehörigkeit zum Königreich Preußen.

Im Unterschied zu dem schon vorher an Preußen gekommenen Teil Pommerns südlich der Peene wurde der neu gewonnene Teil als „Neuvorpommern und Rügen“ bezeichnet.

Lit. Foth, Rudolf: Schwedisch-Deutsche Regimenter der Garnisonsstadt Stralsund ab der 2. Hälfte des 18. bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts. Stralsund o.J. (Sundische Reihe; 5); darin die Abschieds- bzw. Antrittsrede der schwedischen und preußischen Kommandeure
Geschichte der Stadt Stralsund. Weimar 1984, S. 168–237

Sprache des Begriffs (2 Zeichen ISO Code): de
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