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Barth - Lexikon

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Name des Begriffes: Rügischer Erbfolgekrieg
Beschreibungen des Begriffes:

Rügischer Erbfolgekrieg

Kriegerische Auseinandersetzungen bes. zwischen Pommern und Mecklenburg nach dem Tod des letzten Fürsten von Rügen, in die das Land Barth in besonderer Weise hineingezogen wurde.

Als Witzlaw III. 1304 die Regentschaft im Fürstentum Rügen übernahm, war er ohne männliche Nachkommen und schloß deshalb 1310 im mecklenburgischen Ribnitz mit dem dänischen König, seinem Lehnsherren, einen Erbvertrag. Demzufolge sollte im Falle des erbenlosen Todes Witzlaws das Fürstentum als erledigtes Lehen an die dänische Krone fallen.

Die Verhältnisse änderten sich, als um 1312 Witzlaws zweite Ehefrau, Anna von Lindow-Ruppin, einen potentiellen Erben des Fürstentums gebar, womit der Erbvertrag zunächst hinfällig wurde. Zudem suchte Witzlaw stärker die Nähe zu den pommerschen Herzögen Wartislaw IV. von Pommern-Wolgast und Barnim III. von Pommern-Stettin. Wartislaw hatte sich schon 1315 bei dem späteren dänische König Christian II. auf der Grundlage des Vertrages von 1310 die Regentschaft im Fürstentum Rügen gesichert. Wartislaw schien dafür besonders berechtigt zu sein, war er doch mit Witzlaws Schwester Margarete verheiratet.

Witzlaws einziger Sohn starb jedoch 1325 vor dem Vater und so erwartete Watislaw IV. die Belehnung durch den dänischen König Christian II. Doch in Dänemark waren politische Unruhen ausgebrochen, in deren Folge Christian entmachtet wurde und zu seinen Lehensträgern, den mecklenburgischen Herzögen floh. Als neuer dänischer Herrscher wurde der minderjährige Waldemar III. ausgerufen. Damit besaß Dänemark zwei gegeneinander ringende Herren. Am 24. Mai 1326 traf sich Christian mit Wartislaw in Barth und belehnte ihn mit dem Fürstentum Rügen. Doch Wartislaw ahnte Ungemach und verbündete sich am 13. Juli 1326 mit Graf Gerhard III. von Holstein als dem Vormund des minderjährigen Waldemar III. von Dänemark.

Die Situation, in die nun das Fürstentum Rügen in besonderem Maße hineingezogen wurde, geriet noch schwieriger, als Wartislaw IV. am 1. August 1326 verstarb. Gerhard von Holstein (als Vormund Waldemars III.) erkannte dessen unmündige Kinder als Nachfolger an; der abgesetzte dänische König Christian vergab jedoch im mecklenburgischen Exil das Fürstentum Rügen am 6. August 1326 an Herzog Heinrich von Mecklenburg und den Fürsten Johann von Werle. Christoph erhoffte sich damit militärische Unterstützung bei der Wiedererlangung des dänischen Throns. Damit war Barth endgültig in die dänischen Königswirren hineingezogen. Heinrich von Mecklenburg fühlte sich stark genug, seinen Anspruch auf Rügen militärisch durchzusetzen und besetzte den festländischen Teil des Fürstentums, darunter Barth. Den bedrängten Pommern kam zunächst Gerhard von Holstein, dann die Grafen von Gützkow zur Hilfe. Schließlich konnte Heinrich von Mecklenburg im April 1328 vernichtend geschlagen werden. Am 27. Juni kam es zum Friedensvertrag, der eine für Barth verhängnisvolle Bestimmung enthielt: Zur Entschädigung für den Verzicht auf Rügen bekam Heinrich eine hohe Geldsumme, die innerhalb von 12 Jahren gezahlt werden mußte. Als Pfand erhielt er zusammen mit Grimmen und Tribsees das Land Barth zugesprochen.

Da die Söhne Wartislaws die Summe nach 12 Jahren nicht aufbringen konnten, aber Anspruch auf die verpfändeten Territorien erhoben, kam es zu Jahre währenden Querelen. Die wieder ins Land eingefallenen mecklenburgischen Truppen wurden am 25. Oktober 1351 bei Loitz vernichtend geschlagen. Damit mußte Mecklenburg im Frieden von Stralsund endgültig seinen Anspruch auf Rügen aufgeben und Barth kam an Pommern. Nachzutragen ist noch, daß die Witwe von Witzlaw III., Anna von Lindow-Ruppin, seit 1328 in zweiter Ehe mit Herzog Heinrich II. von Mecklenburg, dem militärischen Kontrahenten der Pommern, verheiratet war.

Sprache des Begriffs (2 Zeichen ISO Code): de
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