Im Bereich des Amtes Barth gibt es zahlreiche historische Gebäude und andere Objekte, die per Gesetz unter Denkmalschutz gestellt sind. Darunter befinden sich Kirchen, Herrenhäuser, Wohngebäude, die einen bestimmten Baustil oder einen sozialen Zusammenhang repräsentieren, dazu Objekte der Technik- und Wirtschaftsgeschichte, gelegentlich auch Gebäudeteile, wie Haustüren. Es ist lohnend, diesen z.B. bei einem Stadtrundgang durch Barth oder einer Fahrt über Land besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Die Denkmaleinstufung erfolgt auf der Grundlage des „Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmale im Lande Mecklenburg-Vorpommern“ (DschG M.V) vom 30. November 1993. Die Denkmalliste für das Land Mecklenburg-Vorpommern wurde vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern in der 2. Wahlperiode mit der Drucksache 2/2880, 11. August 1997, „Bericht über die Erstellung der Denkmallisten sowie über die Verwaltungspraxis bei der Benachrichtigung der Eigentümer und Gemeinden sowie über die Handhabung von Änderungswünschen (Stand: Juni 1997)“ beschlossen. Einige wenige Änderungen eingerechnet, ist sie bis heute gültig.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es etwa 25000 eingetragene Denkmale, im ehem. Landkreis Nordvorpommern waren 1305 Objekte registriert. Die aktuelle Denkmalliste schließt im Wesentlichen die Kreis- und Bezirkslisten der Denkmalpflege der DDR ein, hat jedoch den Kreis der zu schützenden Objekte deutlich vergrößert. Während in der DDR schon alle Dorfkirchen und zahlreiche Herrenhäuser sowie viele weitere historische Gebäude unter Schutz standen, kamen nun vor allem zahlreiche Objekte der städtischen und ländlichen Wohnbebauung sowie der Technik- und Wirtschaftsgeschichte hinzu.
Der Zustand der denkmalgeschützten Objekte ist sehr unterschiedlich. Während sich viele in einem sehr guten, behutsam sanierten Zustand und in Nutzung präsentieren, ist der Bestand nicht weniger Objekte, die bis um 1990 genutzt wurden, nach Jahre währendem Leerstand stark bedroht, lange auch durch ungeklärte Eigentumsverhältnisse oder nach erfolgtem Kauf gescheiterten Nutzungskonzepten.
Beispiele für denkmalgeschützte Objekte:
Barth: Speicher am Osthafen, Wohnhäuser und Speicherbauten – in der August-Bebel-Straße, Bahnhofstraße, Barthestraße, Baustraße, Bleicherwall, Dammstraße, Fischerstraße, Gärtnergang, Hafenstraße, Klosterstraße, Lange Straße, Papenstraße, Reifergang, Trebin
Adliges Fräuleinstift, Nobert-Schule an der Chausseestr., Bahnhof, Mahnmal für die Opfer des KZ-Außenlagers Barth an der Chausseestraße, Dammtor, Fangelturm, Friedhof mit Gebäuden und Gedenksteinen, Marienkirche, Kirche St. Jürgen, katholische Kirche mit Pfarramt, Brunnen auf dem Marktplatz, Wasserturm in der Sundischen Straße, Rathaus
Bodstedt: Kirche und Wohnhäuser
Bresewitz: Meiningen-Brücke
Buchenhorst: Bahnhof mit Nebengebäuden
Dechowshof: Gutshaus
Divitz: Schlossanlage
Flemendorf: Gutsanlage, neuer Friedhof, Wohnhäuser und Katen, Kirche mit Friedhof, Schöpfwerk (Feldmark)
Hessenburg: Gutshaus und Park
Karnin: Häuser, Ställe und Katen, Gutsanlage
Kenz: Bahnhof, Gutshaus, Friedhof, Kirche mit Friedhof
Kückenshagen: Gutshaus
Löbnitz: Denkmal für Ernst Moritz Arndt, Postgebäude, Gutshaus mit Park
Lüdershagen: Thomas Müntzer-Denkmal, Kirche mit Friedhof und Feldsteinmauer
Michaelsdorf: Wohnhäuser
Pütnitz: Gutshaus mit Restpark, Flughafen mit Montagehallen und Wohnsiedlungen
Rubitz: Bauernhäuser und Katen
Saal: Kirche mit freistehendem Glockenturm, ehem. Landwarenhaus, Saal-Ausbau 2. Hoflage, Bauernhof mit Wohnhaus und Stallgebäuden
Saatel: Gutshaus
Bilder:
Brunnen auf dem Barther Marktplatz
Haustür, Barth, Lange Str. 30
Straßenzug mit historischen Wohngebäuden, Barth, Bleicherstraße