Das Bürgerbuch ist ein Verzeichnis der Personen, die das Bürgerrecht der Stadt Barth erhielten
Das Bürgerbuch der Stadt Barth ist eines der wichtigste Dokumente zur Geschichte der Stadt Barth. Es weist in zwei Bänden für die Zeit von 1553 bis 1918 etwa 7000 Personen nach, die das Bürgerrecht der Stadt erwarben. Beim Erwerb des Bürgerrechtes mußte der Bürgereid auf den jeweiligen Landesherrn und die Stadt geschworen werden. Zudem war eine abgestufte Gebühr zu zahlen. Sie war für Söhne von Bürgern wesentlich geringer, als für auswärtige Personen sowie nach sozialer Zugehörigkeit abgestuften Berufsgruppen gestaffelt.
Eingefügt wurden auch die Texte der gemäß der wechselnden politischen Gegebenheiten geän-derten Bürgereide.
Die Einträge unterscheiden sich im zeitlichen Ablauf. Bis um das Jahr 1705 wurden lediglich die Namen registriert. Danach findet sich die Angabe des Berufes, seit etwa 1745 kommt die Anga-be der Herkunft als Bürgersohn (civitatis filius) bzw. Auswärtiger (extraneus) mit dem Her-kunftsort hinzu, seit etwa 1817 die Altersangabe oder das genaue Geburtsdatum sowie schließ-lich seit 1866 die Unterteilung in 3 soziale Klassen. Weitere Informationen betreffen den erbrach-ten Nachweis der Entlassung aus der Leibeigenschaft, die Zugehörigkeit zum jüdischen, “mosai-schen” Glauben (insgesamt 3 Einträge, dazu eine umgehend erfolgte Streichung 1830) sowie für zwei Personen die Bezeichnung als Katholik.
Das Barther Bürgerbuch ist eine erstrangige Quelle zur Entwicklung und zur Sozial- und Famili-engeschichte der Stadt Barth.
Die Bearbeitung des Bürgerbuches für 1627 bis 1918 mit chronologischem Verzeichnis und Na-mensregister erscheint als Band 2 der “Veröffent¬lichungen des Stadtarchivs Barth. Leipzig 2017
Quelle: Archiv der Stadt Barth
Barth - Lexikon
- Name des Begriffes: Bürgerbuch
- Beschreibungen des Begriffes:
Bürgerbuch
- Sprache des Begriffs (2 Zeichen ISO Code): de