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Unsere Leistungen für dich als Vermieter

• Erstellung und Gestaltung des Online Auftrittes auf www.stadt-barth.de Beratung und Besichtigung mit weiterer Pflege Ihrer Objekte im Buchungssystem

• Einbindung auf diversen Internetportalen Casamundo, Ferienwohnungen.de, CHECK 24, e-domizil, Fewo-direkt sowie regionale Touristeninformationen, die auch mit dem Buchungssystem DS Solution arbeiten

• Vollständige Angebots- und Vertragsabwicklung mit dem Gast

Nimm gern Kontakt mit uns auf.

Wir sind für dich da.

Montag bis Freitag von 10.00 Uhr - 17.00 Uhr

Tel. 038231 37 400 oder per E-Mail: info@stadt-barth.de

Urlaub in Barth

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Vermittlungsbedingungen

1. Allgemeines

Die Vermittlungsbedingungen sind die Grundlage des gesondert abgeschlossenen Vermittlungsvertrages der Stadt Barth, Barth-Information (Vermittler) und den Vermietern.

Der Vermieter beauftragt die Stadt Barth, Barth-Information mit der Vermittlung von Beherbergungsleistungen und Pauschalangeboten an Dritte (Endverbraucher und Touristikunternehmen). Die Stadt Barth, Barth-Information verpflichtet sich, den Absatz von Leistungen zu fördern.

2. Kontingente

Der Vermieter stellt der Stadt Barth, Barth-Information zur Vermittlung feste Kontingente zu nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung:

a) Das Kontingent steht zur alleinigen Verfügung der Stadt Barth, Barth-Information und darf keinem weiteren Vermittler zur Einstellung in dessen Online-Buchungssystem angeboten werden.

b) Sowohl die Stadt Barth, Barth-Information als auch alle anderen am System angeschlossenen Vermittler haben das Recht, ohne Rückfrage beim Vermieter Buchungen vorzunehmen, die für den Vermieter verbindlich sind.

c) Die Eigenbelegung des Kontingentes durch den Vermieter ist grundsätzlich möglich, jedoch nur dann, wenn im System für diesen Zeitraum noch keine Buchungen vorliegen. Somit ergibt sich für den Vermieter die Pflicht zur Rückversicherung bei der Stadt Barth, Barth-Information, ob die Eigenbelegung in dem vom Gast angefragten Zeitraum möglich ist. Erfolgt diese Rückversicherung nicht und im Ergebnis der Eigenbelegung kommt es zu einer Doppelbelegung, so ist der Vermieter für den Ersatz des entstehenden Schadens in voller Höhe verpflichtet.

d) Zusätzliche Buchungen über das Kontingent hinaus bedürfen der vorherigen Absprache mit dem Vermieter.

3. Preise

a) Die für die einzelnen Leistungen ausgewiesenen Preise sind Brutto-Endpreise.

b) Die im System hinterlegten Preise enthalten eine Vermittlungsprovision in Höhe von 15 % brutto, die nach erfolgreicher Buchung an die Stadt Barth, Barth-Information zu entrichten ist. Die Bemessungsgrundlage für die Provisionshöhe ist der gebuchte Brutto-Endpreis. Bei Buchungen über dritte Vermittlungsstellen erfolgt eine Provisionsteilung zwischen der Vermittlungsstelle und der Stadt Barth, Barth-Information.

c) Die Angebotspreise sollten nicht über den im Zimmeraushang genannten Preisen liegen.

d) Der Eintrag in das Reservierungssystem ist kostenpflichtig- der Vermieter hat dem Vermittler bei der Neuanmeldung eines Beherbergungsobjektes eine einmalige Erfassungsgebühr von 50,00 € inkl. gesetzliche Mehrwertsteuer zu zahlen.

e) Für Wohneinheiten, die einen Monat lang nicht online buchbar sind, wird eine monatliche Gebühr von 5,00€ ab dem 01.01.2025 erhoben.

 

4. Buchungen / Optionen

a) Bei Buchungen des Kontingentes durch die Barth-Information, durch einen Drittvermittler oder durch den Gast selbst, kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen Vermieter und Gast zustande.

b) Der Gast erhält nach erfolgter Buchung eine Buchungsbestätigung vom System.

c) Der Vermieter erhält bei Buchung umgehend eine entsprechende Buchungsmitteilung per E-Mail.

d) Die Vertragspartner (Gast und Vermieter) sind verpflichtet, sich bei etwaigen Unstimmigkeiten hinsichtlich vorliegender Buchungen zu kontaktieren.

5. Stornierungen

a) Die Stornierung einer verbindlichen Buchung durch den Gast ist grundsätzlich unter Anerkennung der damit verbundenen Stornierungsgebühren möglich. Die Barth-Information empfiehlt dem Vermieter die Verwendung folgender pauschalierter Gebührensätze und informiert den Gast darüber in den im System hinterlegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises

bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises

bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises

danach 80 % des Reisepreises

b) Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Barth-Information oder beim Vermieter.

c) Jeder Vertragspartner ist verpflichtet die Gegenseite unverzüglich über die Stornierung einer verbindlichen Buchung in Schriftform zu informieren.

d) Das Inkasso der Stornierungsgebühren obliegt dem Vermieter.

6. Zahlungsabwicklung

Der auf der Buchungsbestätigung bzw. Buchungsmitteilung ausgewiesene Endpreis ist vom Gast  abzüglich der an den Vermittler getätigten Anzahlung an den Vermieter zu entrichten. (Auf der Reservierungsbestätigung erfolgt ein entsprechender Hinweis an den Gast.)

7. Qualitätssicherung

a) Der Vermieter hat für die Richtigkeit der von ihm gegebenen Informationen (insbesondere Haus- und Leistungsbeschreibung, Preisangaben) und der zur Verfügung gestellten Kontingente einzustehen.

b) Der Vermieter ist verpflichtet, der Barth-Information unverzüglich über eventuelle Änderungen und Einschränkungen des Betriebes zu informieren. Gleiches gilt hinsichtlich der Veränderungen in der näheren Umgebung des Betriebes, von denen Einwirkungen auf einen ungestörten Aufenthalt der Gäste ausgehen könnten.

8. Haftung

a) Die Barth-Information haftet gegenüber dem Vermieter nur, soweit der Schaden von ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Für Fehler dritter Buchungsstellen hat die Barth-Information  nicht einzustehen, sofern diese keine Erfüllungsgehilfen der Barth-Information sind.

b) Der Vermieter haftet der Barth-Information gegenüber für schuldhaft herbeigeführte Schäden. Er stellt die Barth-Information von allen eventuellen Ansprüchen frei, die von vermittelten Gästen infolge von mangelhafter Leistungserbringung oder einer sonstigen Pflichtverletzung ihm gegenüber geltend gemacht werden sollten.

9. Schlussbestimmungen

a) Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

b) Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages werden die Vertragspartner einer der unwirksamen Regelungen wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Regelung treffen.

c) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich der Sitz der Barth-Information.

 

Stand per 9.10.2024