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Barth - Lexikon

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name of the term: Stadtgründung und frühe Stadtgeschichte von Barth
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Stadtgründung und frühe Stadtgeschichte von Barth

Der Name Barth taucht als „Barta provincia“ erstmals 1159 beim Geschichtsschreiber Saxo Grammaticus auf. Ob es zu diesem Gebiet bereits eine Siedlung oder den zugehörigen Namen des Flusses Barthe gab, wissen wir nicht. Dies ist jedoch anzunehmen, da wir schon für die slawische Zeit im Barther Gebiet mit einer Burg rechnen können, neben der eine lockere Siedlung bestand, die einerseits für die Versorgung der Burg wichtig war und zum anderem im Verteidigungsfall den Bewohnern der Siedlung Schutz gewährte. Diese Burg wäre dann Teil einer Reihe slawischer Befestigungen in diesem Gebiet gewesen, neben z.B. Divitz, Redebas, Starkow, Altenhagen oder Löbnitz. Für Barth ist auch daran zu denken, daß die Straßenbezeichnung Trebin von treba, Opfer, abzuleiten ist, also auf eine slawische Opferstätte hinweist.

Die alte slawische Burg kam nach der Christianisierung und der Errichtung des Fürstentums Rügen in dessen Herrschaftsbereich und so wird die Burgsiedlung um 1200 immer stärker von deutschen Siedlern in Besitz genommen worden sein. Im Jahre 1225 wird ein Petrus Burggraf von Barth, „Petrus Burchrauius de Bart“, genannt. Um diese Zeit urkundeten hier mehrfach die Rügenfürsten, wie 1232 und 1242 Witzlaw I., oder 1245, wo es zur Ortsangabe heißt „in castro nostro Bart“, also in unserer Burg Barth. 1242 wird ein Ratzlaus von Barth und 1248 Robert, Priester in Barth, „Robertus sacerdos de Bart“ erwähnt. Während sich die ersten Nennungen auf die Burg beziehen, die demnach den Namen Barth trug, setzt letztere eine Siedlung mit einer Kirche voraus, auf die dann der Name des „Landes Barth“ und der Burg (und des Flusses?) übergegangen ist.

Diese alte, in der Entstehung slawische Burganlage befand sich im Gebiet etwa süd-westlich des heutigen Bahnhofs, Spuren gibt es davon schon lange nicht mehr und wir wissen auch nichts von der Art der Befestigungsanlagen. Vielleicht gehörte dazu auch ein im Feld Alkun gelegener Wartberg mit einem Wachturm. Die zugehörige Burgsiedlung lag vermutlich nord-östlich der alten Hospitalkirche St. Georg in der heutigen Sundischen Straße (Niederdeutsches Bibelzentrum).

Bald nach 1200 wurde nördlich von Barth eine zweite Burganlage, das in Boddennähe gelegene „novum castrum“ errichtet, auf die noch heute der Name „Borgwall“ hindeutet (nördlich des Dammtores). Die dazu gehörige Siedlung lang in Richtung des Dammtors. Die erhaltene Bezeichnung „Dorfstellenstraße“ weist darauf hin.

Vor allem die Siedlung bei der „Neuen Burg“, die „casa nova“, war eine deutsche Anlage, die sich etwa um 1200 herausbildete. Im Schutz der Burg entwickelte sich rasch ein organisiertes Gemeinwesen, das nach den Vorbildern von Rostock und Stralsund die Erlangung des Stadtrechtes angestrebt haben wird. Die damit verbundenen Privilegien brachten dem Fürsten finanzielle Vorteile und den Städten noch mehr Reichtum und eine eigenständige Verwaltung. Allerdings entstand die schließlich zur Stadt Barth führende Siedlung etwas südöstlich von der Burgsiedlung, um eine leichte Erhöhung herum, auf der die heutige Marienkirche errichtet wurde.

Wann Barth vom Rügenfürsten das Stadtrecht zugesprochen bekam, wissen wir nicht. Leider ist die dazu einst ausgestellte Urkunde nicht erhalten. Wenn wir die weitere Entwicklung betrachten, könnte dies etwa um 1240/1245, also wenig später als im nahen Stralsund (1234) gewesen sein. Das erste Dokument, das Barth als Stadt ausweist, stammt aus dem Jahre 1255 und wurde am 17. April jenes Jahres in Barth ausgestellt (Stadtgründung Barth).

Wenn wir auch die Urkunde der eigentlichen Stadtrechtsverleihung nicht kennen, ist zu sagen, daß das Dokument von 1255 (das uns im Stadtarchiv Barth in einer beglaubigten Abschrift aus Stralsund vom 5. Juni 1294 im Zusammenhang mit der Bestätigung von Privilegien durch Witzlaw II. bekannt ist) einen wesentlichen Schritt hin zur Souveränität der Stadt Barth bedeutete.

Worum ging es in der Urkunde? Zunächst wird der Stadt die Verfügung über ihre Feldmark im Gebiet etwa zwischen der Barthe („Bardeke“), dem Hof Alkun, des Dorfes Zarnkevitz (östlich der Barthe in Richtung Rubitz, wahrscheinlich Mitte 14. Jh. untergegangen) und dem Bodden übertragen, wofür sich die Stadt zur jährlichen Zahlung einer genau festgelegten Menge Roggen, Gerste und Hafer verpflichtet. Ausdrücklich ist festgelegt, daß die Getreidelieferung innerhalb der Stadt erfolgt und keineswegs eine Lieferung nach außerhalb erfolgen solle – eine Frage des Stolzes der Barther Bürgerschaft.

Fast noch wichtiger für die Selbstständigkeit der Stadt sind die folgenden Bestimmungen: Der Fürst erklärt, daß es ohne ausdrückliche Zustimmung der Stadt nicht gestattet ist, auf dem ihr gehörenden Territorium ein Kloster zu gründen. Damit akzeptiert der Fürst, der doch Dominikaner, Franziskaner und Zisterzienser sehr begünstigte, auch in dieser Hinsicht das Selbstbestimmungsrecht der Stadt, standen Klöster doch außerhalb der städtischen Machtbefugnisse. Und der Fürst verpflichtet sich, ohne Hilfe der Stadt, also auf eigene Kosten, die direkt neben der Stadt befindliche Burg, die „casa nova“, abzutragen. Das war bemerkenswert, denn die „casa nova“ des Fürsten war allein schon durch ihre Existenz eine Bedrohung für die Stadt, die noch über keine Befestigungsanlagen verfügte. Dieser Verzicht des Fürsten auf sein Machtzentrum wird mit Sicherheit nicht ohne langwierige vorausgehende Verhandlungen erfolgt sein. Die Fürsten errichteten danach eine städtische Residenz, die „curia principis“, an der Stelle des später von Witzlaw III. und vor allem Bogislaw XIII. errichteten Renaissanceschlosses (s. Adliges Fräuleinstift). Dies war eher ein repräsentatives, denn militärisch befestigtes Gebäude.

Wenig später entwickelten sich auch die ersten Stadtstrukturen. Die Straßen wurden in einem Gitterschema angelegt, in deren Zentrum Markt und Kirche lagen, außen herum von Ringstraßen als Teil einer militärischen Sicherung umgeben. Dieses Schema ist noch heute in der Struktur der Altstadt mit der ab etwa 1330 entstandenen Stadtbefestigung (Dammtor, Fangelturm, Wallanlagen) erkennbar und den ersten, noch heute existierenden Straßen. Genannt werden 1324 die Hunnenstr. (eigentl. Hundestr., platea canina), die Lange Str. (platea longa), die Baustr. (platea colonorum), 1325 der Fürstenhof als curia principis, die Badstüberstr. (platea stuparum), 1326 die Dammstr., 1333 der Markt und die Fischerstr., 1342 das Lange Tor, 1343 die Wiekstr., 1357 das Dammtor.

Als wichtiges Ereignis der frühen Stadtgeschichte sei noch die Einrichtung einer Wasserversorgung im Jahre 1293 genannt. Sie war möglich mit der fürstlichen Genehmigung, das die Wassermühle des Ritters Friedrich von Alkun antreibende Wasser durch einen Borngraben auf das Gebiet von Barth zu leiten.

Bild:
Schwedische Matrikelkarte von Barth (Stadtarchiv Barth, Ausschnitt)

Language of the term (2 char ISO code): de
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